I. Geltung | ||
l. Für unsere sämtlichen, auch künftigen Handelsgeschäfte über den Verkauf und die Lieferung von Ware mit unseren kaufmännischen Kunden gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung, spätestens aber durch Annahme der Lieferung anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. | ||
2. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen unserer Kunden gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn wir hätten ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. | ||
II. Angebot und Abschluß | ||
1. Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Preisänderungen vor Vertragsabschluß behalten wir uns vor. | ||
2. Bestellungen des Kunden sind 30 Tage bindend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande; wird eine Auftragsbestätigung nicht versandt, kommt der Vertrag in jedem Fall durch Lieferung mit dem Inhalt unserer Rechnung zustande. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie mit ausdrücklich bevollmächtigten Vertretern unseres Hauses getroffen werden. Nebenabreden sowie Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. | ||
3. Bezugnahmen in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen auf DIN- oder EURO-Normen sowie Angeben zu Maßen, Gewichten, Güten und Verwendbarkeit gelten - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - nicht als zugesicherte Eigenschaften. | ||
III. Preise, Zahlung, Gegenforderungen | ||
1. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager Kaiserslautern einschließlich Verpackung, jedoch zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Transport-, Versicherungs- und sonstigen Durchführungskosten. | ||
2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, handelt es sich bei unseren Preisen um EURO €. | ||
3. Unsere Rechnungen sind netto Kasse ohne Abzug frei Zahlstelle binnen 30 Tagen nach Wareneingang zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei sofortiger Zahlung gewähren wir 3% Skonto, bei Zahlung binnen 10 Tagen 2% Skonto, sofern im Zeitpunkt der Zahlung nicht andere Forderungen aus Warenlieferungen unbeglichen sind. | ||
4. Wechsel und Schecks nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung, und nur erfüllungshalber und ohne Haftung für richtiges Vorlegen und Protest entgegen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden und sind sofort fällig. | ||
5. Bei Zahlung mit Wechsel ist der Rechnungsbetrag netto, ohne Skonto zahlbar. Bei Zahlung mit Scheck muß uns der Scheck innerhalb der Abs. 3 genannten Skontofristen vorliegen, damit ein Skontoabzug möglich ist. | ||
6. Wir sind jederzeit berechtigt, nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme zu liefern. | ||
7. Unser Kunde darf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns nicht an Dritte abtreten. Er kann mit diesen Forderungen nur insoweit aufrechnen, als sie von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen. | ||
IV. Lieferung | ||
1. Lieferzeiten und -termine sowie Mengen-, Maß-, Gewichts- und Qualitätsangaben gelten als nur annähernd vereinbart. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig. | ||
2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. | ||
3. Für die Einhaltung von Lieferfristen genügt die rechtzeitige Absendung der Ware von unserem Lager. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. | ||
4. Lieferfristen verlängern sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel, ob bei uns oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten. | ||
5. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. | ||
V. Gefahr und Versand | ||
1. Preis- und Sachgefahr gehen spätestens dann auf unseren Kunden über, wenn die Ware einem Beförderer übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung durch unsere eigenen Leute erfolgt. | ||
2. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf unseren Kunden über. | ||
3. Gerät der Kunde mit der Abnahme der Lieferung oder einer Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von uns zu setzenden Frist von mindestens 14 Tagen berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von Teilen davon zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Bezug auf den gesamten Vertrag oder Teilen davon zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt der Schaden pauschal 15% des Netto-Kaufpreises; der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens ist möglich. | ||
VI. Eigentumsvorbehalt | ||
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen unseren Kunden gelieferten Waren solange vor, bis alle aufgrund der Geschäftsbeziehung geschuldeten Zahlungen - auch aus Schecks und Wechseln - bei uns eingegangen sind. | ||
2. Unser Kunde darf gelieferte Ware nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur dann weiterveräußern, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergehen. Insoweit tritt unser Kunde uns schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware zur Sicherheit ab. Wird die von uns gelieferte Ware zusammen mit anderen Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware. Wir ermächtigen unseren Kunden, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Einbezogene Beträge sind an uns abzuführen. Wir bleiben jedoch berechtigt, diese Forderungen selbst einzuziehen, sobald unser Kunde mit Zahlungen an uns in Verzug kommt oder seine Zahlungen einstellt; in diesen Fällen können wir verlangen, daß unser Kunde uns alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, uns alle zur Einziehung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. | ||
3. Wird Vorbehaltsware oder werden Forderungen, die gemäß vorstehender Ziff.2 an die Stelle der Vorbehaltsware getreten sind, durch Dritte gepfändet oder wird sonst in Rechte an diesen Gegenständen eingegriffen oder droht eines von beiden, so wird unser Kunde der Pfändung bzw. dem sonstigen Eingriff unverzüglich widersprechen und uns benachrichtigen. | ||
4. Auf Verlangen unseres Kunden werden wir uns zustehende Sicherheiten insoweit freigeben, als deren Wert den Betrag der gesicherten Forderungen um 20% oder mehr übersteigt. | ||
5. Kommt unser Kunde mit Zahlungen uns gegenüber in Verzug oder stellt er seine Zahlungen ein, so verliert er ohne weiteres jedes Recht zum Besitz der Vorbehaltsware. In diesen Fällen dürfen wir die Vorbehaltsware zum Zweck unserer Befriedigung herausverlangen, wenn wir dies dem Kunden angekündigt und für die ausstehenden Zahlungen eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. | ||
6. Ist bei ausländischen Kunden der vorstehend geregelte verlängerte Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes des Kunden nicht wirksam, so gilt die dem verlängerten Eigentumsvorbehalt in diesem Land am ehesten entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist zur Einräumung dieser Sicherheit die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung der entsprechenden Sicherheiten erforderlich sind. | ||
VII. Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz | ||
1. Unser Kunde hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und uns Mängel der Ware schriftlich anzuzeigen, und zwar a) offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen ab Anlieferung, b) verborgene Mängel unverzüglich nachdem sie für unseren Kunden erkennbar geworden sind, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen ab Bekanntwerden. Mangels rechtzeitiger Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt. |
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2. Unsere Haftung wegen Mängeln der gelieferten Ware beschränkt sich auf die kostenlose Ersatzlieferung; wahlweise sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Schlagen Ersatzlieferung und/oder Nachbesserung fehl, so kann unser Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandlung) verlangen. | ||
3. Schadensersatzansprüche unseres Kunden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Sonstige Schadensersatzansprüche unseres Kunden insbesondere aus Vertragsverletzungen (insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden), aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Haftung, sind ausgeschlossen, soweit uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Pflichtverletzung zuzurechnen ist. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder Kardinalpflichten haften wir auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit; unsere Haftung ist insoweit allerdings auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. | ||
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht | ||
1. Erfüllungsort ist für beide Teile Kaiserslautern. | ||
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden ist Kaiserslautern, soweit unser Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können unseren Kunden nach unserer Wahl auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. | ||
3. Die rechtlichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und uns unterstehen aussschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß seiner Bestimmungen zum internationalen Privatrecht und des UN-Kaufrechts. | ||
4. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ingesamt oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. | ||